Stand der Dinge Digitaler Euro
Zeitplan
Das Projekt „Digitaler Euro“ startete im Oktober 2021 im Eurosystem mit einer zweijährigen Untersuchungsphase. Ergebnis war ein erstes Konzept für die Ausgestaltung eines digitalen Euro, das die Grundlage für die Vorlage eines Gesetzesvorschlages der EU-Kommission am 28. Juni 2023 bildete.
Mitte Oktober 2023 beschloss der EZB-Rat in die nächste zweijährige Phase des Projekts überzugehen: die sogenannte Vorbereitungsphase. In dieser Phase wurde
- die Entwicklung eines Regelwerks für den digitalen Euro vorangetrieben,
- die Anbieter für die Komponenten des digitalen Euro und damit verbundene Dienste ausgewählt,
- eine Innovationsplattform für Tests mit Marktteilnehmern bereitgestellt sowie
- die Untersuchung im Euro Retail Payments Board angestellt, wie der digitale Euro in das Ökosystem des Euro-Zahlungsverkehrs passt.
Seit dem 1. November 2025 ist das Eurosystem in die nächste Projektphase zum digitalen Euro übergegangen. Diese zielt darauf ab, das Eurosystem auf eine mögliche Ausgabe des digitalen Euro im Laufe des Jahres 2029 vorzubereiten.
In dieser Phase soll die mögliche Infrastruktur getestet werden. Hinzu kommt die weitere Ausarbeitung der Anforderungen beispielsweise in Bezug auf Nutzungserlebnis, Datenschutz, finanzielle Inklusion und ökologischen Fußabdruck. Dies geschieht weiter im engen Austausch mit der Öffentlichkeit, Marktteilnehmern und allen beteiligten Interessensgruppen.
Parallel dazu arbeiten die EU-Institutionen an einem Rechtsrahmen für den digitalen Euro, der auf dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission vom Juni 2023 basiert. Dieser Entwurf wird aktuell in den beiden Kammern – Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament – abgestimmt. Erwartet wird der Abschluss des Gesetzgebungsprozesses Ende des Jahres 2026. Die EZB muss etwaige zusätzliche Wünsche des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des digitalen Euro berücksichtigen. Der digitale Euro kann folglich nur dann herausgegeben werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wurde und das Gesetz für den digitalen Euro vorliegt.
Pilotbetrieb
Der EZB‑Rat hat Ende Oktober 2025 den Übergang in die nächste Projektphase des digitalen Euro angekündigt.
Im Rahmen dieser Phase wird ein Pilotbetrieb vorbereitet, der die technische Einsatzbereitschaft des digitalen Euro sicherstellen soll. Ziel ist es, Erkenntnisse zu operativen, technischen und nutzerbezogenen Aspekten zu gewinnen und die Grundlage für eine mögliche erste Ausgabe des digitalen Euro bis 2029 zu schaffen. Unter der Annahme, dass die gesetzliche Grundlage bis Ende des Jahres 2026 beschlossen wird, würde im Anschluss an den Pilotbetrieb ein Soft Launch des digitalen Euro erfolgen.
Aufruf zur Teilnahme stationärer Händler am Pilotprojekt für den digitalen Euro
Die Deutsche Bundesbank hat einen Marktaufruf zur Interessenbekundung (siehe im Abschnitt unten) gestartet, der stationäre Händler an einer Verkaufsstelle (Point of Sale, POS) in Deutschland einlädt, am Pilotprojekt für den digitalen Euro teilzunehmen. Dabei sucht die Bundesbank erfahrene Einzelhändler, die während des Pilotzeitraums eine temporäre Verkaufsstelle an einem Standort der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main betreiben können. Dieser Aufruf folgt der Auswahl von Zahlungsdienstleistern (Payment Service, Provider, PSPs), die am Pilotprojekt beteiligt sein werden, sowie dem Aufruf des Eurosystems zur Interessenbekundung interessierter Händler im elektronischen und mobilen Handel (E-Commerce bzw. M-Commerce).
Der Pilotbetrieb soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist möglich. Das Pilotprojekt umfasst Beschäftigte der teilnehmenden Zentralbanken des Eurosystems, insbesondere der Deutschen Bundesbank, ausgewählte PSPs sowie ausgewählte Händler, die Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Dieser Aufruf zur Interessenbekundung richtet sich speziell an stationäre Händler an der Verkaufsstelle (POS).
Dabei sollen reale Zahlungen mit einer Beta-Version des digitalen Euro unter kontrollierten Bedingungen erprobt werden. Die Beta-Version wird dem im Gesetzesentwurf vorgesehenen digitalen Euro funktional und technisch weitgehend entsprechen, jedoch nicht den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben. Im Mittelpunkt stehen die technische Zahlungsannahme, die Abläufe an der Verkaufsstelle sowie die Nutzererfahrung. Durch die Teilnahme erlangen teilnehmende Einzelhändler wertvolle Erfahrungen im Umgang mit dem digitalen Euro und gestalten ihn über die vorgesehenen Feedback-Mechanismen mit.
Informationen zur Teilnahme
- Die Teilnahme am Pilotprojekt ist freiwillig und wird nicht vergütet. Händler, die im Rahmen dieses Aufrufs ausgewählt werden, werden zum Abschluss einer Teilnahmevereinbarung mit der Deutschen Bundesbank eingeladen. Diese regelt die Teilnahme am Pilotprojekt. Den Entwurf dieser Teilnahmevereinbarung finden Sie als Anlage 3. Sie müssen zudem für die Zwecke des Pilotprojekts eine vertragliche Beziehung zu einem teilnehmenden Zahlungsdienstleister (Acquiring) abschließen oder eine bestehende Vereinbarung entsprechend anpassen.
- Im Rahmen des Pilotprojekts treten die ausgewählten Händler als geschäftliche Endnutzer auf, die Beta-Digital-Euro-Zahlungen im stationären Handel an der Verkaufsstelle (POS) ermöglichen und zur Validierung der Zahlungserfahrung, der operativen Prozesse und der Kernfunktionen des digitalen Euro beitragen.
- Die Deutsche Bundesbank prüft die Bewerbungen anhand von formellen Zulassungsvoraussetzungen sowie der Eignung des geplanten Angebots.
- Interessierte Händler werden gebeten, die Bewerbung auszufüllen und diese bis Freitag, den 20. November 2026, um 17 Uhr MEZ an die untenstehende Mail zu senden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Piloting – Digitaler Euro
Informationen zum Marktaufruf für den stationären Handel (POS)
teilweise in englischer Sprache
Informationen der EZB zum Pilotbetrieb
teilweise in englischer Sprache
Weiterführende Informationen zum Zeitplan
teilweise in englischer Sprache